8. GREEN MEETING / GREEN EVENT:
Achtung:
Nur Veranstaltungen, die gemäß der Richtlinie UZ 62 als Green Meeting zertifiziert sind, können für den Nachhaltigkeitspreis berücksichtigt werden. Ohne diese Zertifizierung ist eine Auszeichnung nicht möglich.
www.greenmeetings.umweltzeichen.at
8.1. Wurde für die Tagung das Österreichische Umweltzeichen „Green Meeting“ lt. Richtline UZ62 vergeben:
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Wurde die Veranstaltungsstätte so gewählt, dass sie gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar war?
Hatten empfohlene Unterkünfte oder die Veranstaltungsstätte eine Umweltzertifizierung (z. B. Österreichisches Umweltzeichen, ÖKOPROFIT, Green Key)?
Wurde auf gedruckte Materialien (Programme, Tagungsmappen, Give-aways etc.) weitgehend verzichtet?
Hat das Catering-Unternehmen eine Nachhaltigkeits- oder Bio-Zertifizierung (z. B. GenussHauptstadt Graz Partner, AMA Genuss Region, Bio Austria, FAIRTRADE)?
Wurden regionale, saisonale oder vegetarisch-vegane Speisen angeboten?
Gab es zusätzliche Initiativen oder Maßnahmen, die über die abgefragten Kriterien hinausgingen (z. B. soziale Verantwortung, Barrierefreiheit, CO₂-Kompensation, lokale Kooperationen, Bewusstseinsbildung)?
8.2. Wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung ökologische, nachhaltige Faktoren berücksichtigt:
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8.3. Wurden bei der Vorbereitung und Durchführung der Tagung Aspekte der Gleichstellung und Integration berücksichtigt:
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